Der Unterschied zwischen urheberrechtlich geschützt und gemeinfrei
Urheberrechtlich geschützt ist auch Adjektiv mit der Bedeutung: urheberrechtlich geschützt, nicht gemeinfrei.
Public Domain ist auch Substantiv mit der Bedeutung: der Bereich des geistigen Eigentums, der nicht durch Patente oder Urheberrechte geschützt ist, d. h. über den keine Person oder andere juristische Person ein Eigentumsinteresse begründen kann.
Überprüfen Sie unten die anderen Definitionen von Urheberrechtlich geschützt und Public Domain
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Urheberrechtlich geschützt als Adjektiv (legal)::
Urheberrechtlich geschützt, nicht gemeinfrei.
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Urheberrechtlich geschützt habe einen Verb ::
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Public Domain habe einen Substantiv ::
der Bereich des geistigen Eigentums, der nicht durch Patente oder Urheberrechte geschützt ist, d. h. über den keine Person oder andere juristische Person ein Eigentumsinteresse begründen kann
Beispiele:
'Dieses Buch ist gemeinfrei.'
'Es gibt nur sehr wenige Informationen über den Vertrag, die gemeinfrei sind.'
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Public Domain habe einen Substantiv ::
offenes Land wie unbesessene Prärie im Westen und Südwesten der Vereinigten Staaten; Raum, der keinem Landpatent unterliegt
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Public Domain habe einen Substantiv ::
das Reich der veröffentlichten Werke im Gegensatz zu unveröffentlichten Traktaten
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- urheberrechtlich geschützt gegen gemeinfrei
- urheberrechtlich geschützt gegen nicht urheberrechtlich geschützt